Das sogenannte Nebenkostenprivileg ermöglicht bisher den Vermietern, die Gebühren für den Kabelanschluss auf die Mietparteien umzulegen. Im Jahr 2021 gab es eine TKG-Novelle, die ab dem 01. Juli 2024 final greift. Diese Änderung bringt eine Reihe von Neuerungen mit sich, die sich auf verschiedene Aspekte des Telekommunikationsgesetzes auswirken. Für Eigentümer kann es jetzt bedeuten, dass Verträge aufgelöst und Betriebskosten neu abgerechnet werden. Somit müssen Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften beschließen, wie es künftig gehandhabt wird. Eine Möglichkeit wäre eine sog. Versorgungvereinbarung.