Weitere Elementarschäden

Weitere Elementarschäden (Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks, Erdbeben, …) Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern; b) Witterungsniederschläge; c) Rückstau in wasserführenden Systemen. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder…

TKG-Novelle

Das sogenannte Nebenkostenprivileg ermöglicht bisher den Vermietern, die Gebühren für den Kabelanschluss auf die Mietparteien umzulegen. Im Jahr 2021 gab es eine TKG-Novelle, die ab dem 01. Juli 2024 final greift. Diese Änderung bringt eine Reihe von Neuerungen mit sich, die sich auf verschiedene Aspekte des Telekommunikationsgesetzes auswirken. Für Eigentümer kann es jetzt bedeuten, dass…

Neue WEG – Reform

Zum 01.12.2020 ist die lange geplante Änderung zum WEG in Kraft getreten. Die wichtigsten Informationen für Eigentümer, haben wir Ihnen hier kurz zusammengefasst. Eigentümerversammlung – Jede Versammlung ist beschlussfähig Seit 01.12.2020 ist jede Eigentümerversammlung beschlussfähig, unabhängig von der Zahl der Anwesenden oder vertretenen Eigentümern bzw. den Miteigentumsanteilen (nur eine Vollmacht oder ein anwesender Eigentümer reicht…

Meldepflicht für neue Zähler ab 2015

Ab 1.1.2015 müssen neue Wasser- und Wärmezähler dem Eichamt gemeldet werden. Darauf weist der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hin. Grundlage sind neue gesetzliche Regelungen zum Mess- und Eichwesen. Zum Jahreswechsel treten das novellierte Mess- und Eichgesetz sowie die Mess- und Eichverordnung in Kraft. Aufgrund der Neuregelung müssen künftig alle neuen und erneuerten Kalt-, Warmwasser- und…

EnEV 2014

Die EnEV ist am 01.05.2014 in Kraft getreten. Nun kann Verkäufern und Vermieter ein Hohes Bußgeld drohen, wenn die Gebäude ohne Energieausweis verkauft werden. Dieser muss folgende Angaben beinhalten. Art des Ausweises (Bedarfs – oder verbrauchsorientierter Energieausweis) Wert des Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch des Gebäudes sas Gebäudebaujahr die im Ausweis genannte Energieeffizienzklasse

Rauchwarnmelder

Der bayerische Gesetz­geber hat sich dazu entschlossen, eine Rauchwarnmelderpflicht in Wohnungen einzuführen. Schlaf- und Kin­derzimmern sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, müssen mit mind. einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden. Für Neubauten ist diese Regelung zu beachten, sofern mit ihrer Errichtung nach dem 1. Januar 2013 begonnen wurde. Für Bestandsgebäude gilt eine Nachrüstfrist bis zum 31. Dezember…