Gewinnerzielende Untervermietung (z.B. Airbnb)
Gewinnerzielende Untervermietung (z.B. Airbnb)Der BGH hat außerdem klargestellt, dass eine erteilte Zustimmung zur Untervermietung nicht automatisch berechtigt, eine Wohnung gewerblich oder mit Gewinnerzielungsabsicht weiterzuvermieten. Bei missbräuchlicher Nutzung können Vermieter – je nach Einzelfall – Unterlassungsansprüche geltend machen oder weitere rechtliche Schritte bis hin zur Kündigung prüfen. Für die Verwaltung empfiehlt es sich daher, Beschwerden über…
