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Unsere Leistungen in der Hausverwaltung Meinhart
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Unsere Leistungen in der Hausverwaltung Moosach
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Sprechzeiten im Büro

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Warum Hausverwaltung Moosach?

Wir sind eine leistungsstarke u. expandierende Hausverwaltungsfirma. Unser Haupttätigkeitsbereich liegt in der Verwaltung von Eigentumswohnanlagen und Mietwohnanlagen. Unser Büro arbeitet nach den neuesten Erkenntnissen der EDV, so dass wir den hohen Anforderungen als Hausverwalter ohne großen Zeitaufwand gerecht werden können. Uns verbleibt dadurch mehr Zeit für Betreuung  Ihrer Wohnanlage.

Wir erstellen die schriftlichen Aufträge in Ihrem Namen und übernehmen sorgsam und gewissenhaft die Termin-Überwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen und Gewährleistungsfristen. Wir veranlassen die Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und den Technischen Überwachungsvereinen (TÜV). Z.B. an der Heizung, den Aufzügen und alle anderen technischen Einrichtungen.

Wir kooperieren mit:

Weitere Elementarschäden

Weitere Elementarschäden (Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks, Erdbeben, …) Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern; b) Witterungsniederschläge; c) Rückstau in wasserführenden Systemen. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder…

TKG-Novelle

Das sogenannte Nebenkostenprivileg ermöglicht bisher den Vermietern, die Gebühren für den Kabelanschluss auf die Mietparteien umzulegen. Im Jahr 2021 gab es eine TKG-Novelle, die ab dem 01. Juli 2024 final greift. Diese Änderung bringt eine Reihe von Neuerungen mit sich, die sich auf verschiedene Aspekte des Telekommunikationsgesetzes auswirken. Für Eigentümer kann es jetzt bedeuten, dass…

Wasserschäden durch undichte Fugen (BGH-Urteil)

Der Wohngebäude-Versicherer hat nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichtenFuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand einzustehen.(Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008). PDF-Dokument herunterladen