Die EnEV ist am 01.05.2014 in Kraft getreten. Nun kann Verkäufern und Vermieter ein Hohes Bußgeld drohen, wenn die Gebäude ohne Energieausweis verkauft werden. Dieser muss folgende Angaben beinhalten.
- Art des Ausweises (Bedarfs – oder verbrauchsorientierter Energieausweis)
- Wert des Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch des Gebäudes
- sas Gebäudebaujahr
- die im Ausweis genannte Energieeffizienzklasse