EnEV 2014

Die EnEV ist am 01.05.2014 in Kraft getreten. Nun kann Verkäufern und Vermieter ein Hohes Bußgeld drohen, wenn die Gebäude ohne Energieausweis verkauft werden. Dieser muss folgende Angaben beinhalten. Art des Ausweises (Bedarfs – oder verbrauchsorientierter Energieausweis) Wert des Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch des Gebäudes sas Gebäudebaujahr die im Ausweis genannte Energieeffizienzklasse