Weitere Elementarschäden (Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks, Erdbeben, …)
Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks
Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;
b) Witterungsniederschläge;
c) Rückstau in wasserführenden Systemen. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Versicherungsschutz besteht nur bei besonderer Vereinbarung.
d) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von a) oder b).