Rauchwarnmelder

Der bayerische Gesetz­geber hat sich dazu entschlossen, eine Rauchwarnmelderpflicht in Wohnungen einzuführen. Schlaf- und Kin­derzimmern sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, müssen mit mind. einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden. Für Neubauten ist diese Regelung zu beachten, sofern mit ihrer Errichtung nach dem 1. Januar 2013 begonnen wurde. Für Bestandsgebäude gilt eine Nachrüstfrist bis zum 31. Dezember…