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02Dez

Meldepflicht für neue Zähler ab 2015

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  • eichamt, eichgesetz, eichverordnung, gerät, hausverwaltung, meldepflicht, messdienstleister, münchen, tipp, typenbezeichnung, wärmezähler, wasserzähler
Ab 1.1.2015 müssen neue Wasser- und Wärmezähler dem Eichamt gemeldet werden. Darauf weist der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hin. Grundlage sind neue gesetzliche Regelungen zum Mess- und Eichwesen. Zum Jahreswechsel treten das novellierte Mess- und Eichgesetz sowie die Mess- und Eichverordnung in Kraft. Aufgrund der Neuregelung müssen künftig alle neuen und erneuerten Kalt-, Warmwasser- und […]
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