Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer weiter gestärkt
Der BGH bestätigt in mehreren Entscheidungen, dass Wohnungseigentümer einen weiten Gestaltungsspielraum bei Beschlüssen haben. Gerichte prüfen dabei nicht, ob sie selbst eine andere Entscheidung getroffen hätten, sondern ob der Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht und nachvollziehbar begründet wurde. Für uns bedeutet dies, dass Beschlussvorlagen sorgfältig vorbereitet und Entscheidungsgrundlagen vollständig dokumentiert werden sollten, um das Risiko erfolgreicher Anfechtungen zu minimieren.
